gültig ab dem Schuljahr 2026/2027
monatlicher Musikschulbeitrag pro Schüler (September - Juni)

* Schüler/-innen und Erwachsene mit Hauptwohnsitz außerhalb einer Verbandsgemeinde auf Anfrage.
Der Musikschulbeitrag wird grundsätzlich monatlich in 10 gleichen Teilbeträgen (ausgenommen: Musik-Minis, Elementare Musikerziehung und Tanz - halbjährlich) vorgeschrieben und kann entweder mit Zahlschein oder mittels Einzugsermächtigung durch SEPA-Lastschrift beglichen werden.
Statut des Gemeindeverbandes der Musikschule Vitis.pdf